Landesförderung
Förderung der Imkerei über die Landesverbände
Prinzipiell wird die Bienenhaltung durch die Europäische Union und die Bundesrepublik gefördert. Diese Förderung wird über die Landesverbände gesteuert, ist dort zu beantragen und wird dort bewilligt oder bei knappen Ressourcen auch abgelehnt.
Es gibt ein paar Voraussetzungen ohne deren Beachtung Sie keine Förderung erhalten.
Sie dürfen vor der Beantragung von Fördermitteln noch nichts für die Imkerei gekauft haben. Und Sie dürfen mit der Imkerei noch nicht begonnen haben.
Sie müssen aber einen Einsteigerkurs (Teil I und Teil II) des Landesverbandes besucht haben.
Das aktuelle Förderjahr beginnt am 01.08.2016
(vorher nicht starten - Sie sind dann kein Neuimker sondern Altbestand. Schulungen besuchen!)
Downloads vom Landesverband
Anweisung zur Förderung von Neuimkern
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Liste der förderfähigen Ausrüstungsgüter
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Zahlenmäßiger Nachweis der Ausrüstungsgüter
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Vertragstext "Vertrag zwischen Landesverband und Neuimker"
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Und das wichtigste zum Schluß - der Antrag ( )
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